Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch und bat zusätzlich das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zu den Beschwerden einzureichen. Die Gemeinde Meinisberg hält in ihrer Stellungnahme vom 4. Juli 2023 fest, die beiden Beschwerden der Beschwerdeführenden 2 bis 18 enthielten weitgehend ähnliche Argumente, wie sie die Gemeinde in ihrer eigenen Beschwerde vorgebracht habe. Daher würden die Beschwerden unterstützt und deren Gutheissung beantragt.