Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funk- dienste. Mit Verfügung vom 26. April 2023 nahm das Rechtsamt daher das Verfahren wieder auf, und bat die Beschwerdeführenden mitzuteilen, ob sie an ihren Beschwerden festhalten wollten oder nicht. Stillschweigen gelte als Festhalten an der Beschwerde. Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 teilte die Beschwerdeführerin 1 mit, sie halte vollumfänglich an ihrer Beschwerde fest. Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 teilten auch die Beschwerdeführenden 5 - 18 mit, sie hielten an ihrer Beschwerde fest.