3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, vereinigte die drei Beschwerden in einem Verfahren, da diese den gleichen Gegenstand betreffen. Es stellte die Beschwerden den übrigen Verfahrensbeteiligten zu und holte die Vorakten ein, verzichtete jedoch vorerst auf die Durchführung eines Schriftenwechsels. Gleichzeitig teilte es den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige, das Verfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, in dem sich dieses zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G- Funkdienste äussere. Mit Verfügung vom 23. September 2021 sistierte das Rechtsamt das Verfahren.