Schliesslich beantragen sie eine Sistierung, bis ein auditiertes Qualitätssicherungssystem (QS-System) sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorlägen und auch für Antennen zur Pflicht würden, bei denen der Korrekturfaktor nicht angewendet werden dürfe. Zusätzlich stellen die Beschwerdeführenden 2 - 4 verschiedene Verfahrensanträge (Sistierung wegen ausstehendem Bundesgerichtsentscheid; Fachberichte zu Abnahmemessungen, Messmethode und QS-Syste; konkrete (akzessorische) Normenkontrolle der NISV-Grenzwerte). Am 23. August 2023 erhoben die Beschwerdeführenden 5 - 18 Beschwerde bei der BVD.