2. Dagegen reichte die Einwohnergemeinde Meinisberg (Beschwerdeführerin 1) am 20. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 22. Juli 2021. Das Baugesuch sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 erhoben am 23. August 2021 ebenfalls Beschwerde bei der BVD; dieser Beschwerde schloss sich die Beschwerdeführerin 4 am 24. August 2021 an. Die Beschwerdeführenden 2 - 4 beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 22. Juli 2021 und die Erteilung des Bauabschlags.