hohen freistehenden Mast sollen je drei Antennenkörper auf zwei Ebenen mit insgesamt neun Antennen montiert werden. Bei den drei Antennen im Frequenzband 3600 MHz handelt es sich um adaptive Antennen, für die jedoch gemäss Standortdatenblatt vom 8. Oktober 2019 (Revision: 1.10) kein Korrekturfaktor beansprucht wird. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Gemeinde reichte einen negativen Amtsbericht ein und beantragte die Verfügung des Bauabschlags. Am 14. September 2020 reichte die Beschwerdegegnerin geänderte Projektunterlagen mit neuen Objektschutzmassnahmen ein.