1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Langenthal vom 21. Dezember 2020 wird mit der Anpassung, dass der bewilligte Plansatz auch das Plandetail "Gebäudehöhe" im Mst. 1:20 vom 12. März 2021 (mit Stempel des Rechtsamtes der BVD vom 16. März 2021) umfasst, bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1600.– werden den Beschwerdeführern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.