Der im Projektplan des Baubewilligungsverfahrens Nr. G.________ dargestellte und in die Projektpläne des hier streitigen Bauvorhabens übernommene Verlauf des ursprünglichen Terrains ist daher als massgebendes Terrain zur Bemessung der Gebäudehöhe an der Nordfassade zu betrachten. g) Demnach ist das massgebende Terrain auf dem Projektplan "Schnitte / Fassaden"19 mit der grünen Linie "gew. Terrain (Baugesuch 1969)" korrekt dargestellt. Die Gebäudehöhe ist in der Mitte der Fassade von dieser Linie bis zur Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante des Dachsparrens zu messen. 5. Schnittlinie zwischen Fassade und Oberkante des Dachsparrens