e) Die Beschwerdegegnerschaft geht gemäss dem Projektplan "Schnitte / Fassaden" wie die Beschwerdeführer davon aus, dass der westlich der Bauparzelle gelegene Fussweg auf dem ursprünglich gewachsenen Terrain liegt. Die Fassadenansichten Nord und Süd sowie der Schnitt B–B zeigen auf der Westseite der Bauparzelle eine Böschung, mit welcher das bestehende, mit dem Bauvorhaben dort unverändert bleibende Terrain zur Parzellengrenze hin bis auf das Niveau des ursprünglichen Terrains ("gew. Terrain (Baugesuch 1969)") abfällt.