b) Das Rechtsamt holte bei der Stadt Langenthal die Baubewilligungsakten für die bestehenden Gebäude auf der Bauparzelle (Nr. H.________) sowie auf den nördlichen Nachbarparzellen Nrn . A.________ und B.________ ein. Die Letzteren bildeten bei Erteilung der Baubewilligung im Jahr 1970 eine einzige Parzelle mit der Parzellennummer A.________. Die heutige Parzelle Nr. B.________ wurde offenbar zwischenzeitlich von dieser abgetrennt.