a) Wie die Vorinstanz14 gehen auch die Beschwerdeführer davon aus, dass der umgebende natürliche Geländeverlauf mit dem ursprünglich gewachsenen Terrain übereinstimmt. Sie vertreten jedoch die Ansicht, dass die Linie "gew. Terrain (Baugesuch 1969)" auf dem Projektplan den ursprünglichen Geländeverlauf nicht korrekt wiedergebe. Das mit dieser Linie dargestellte Gefälle auf dem Baugrundstück von rund 8 % sei zu gross. Richtigerweise betrage das Gefälle des ursprünglichen Terrains ca. 4 %.