resultierende, heute bestehende Terrainverlauf ist auf dem Projektplan mit "gew. Terrain (2020)" bezeichnet. Mit dem Bauvorhaben sollen zusätzliche Abgrabungen zwischen dem neuen Garagenanbau und der Strasse erfolgen. Ansonsten bleibt das Terrain im Wesentlichen unverändert. Entlang der Nordfassade bleibt das fertige Terrain des Bauvorhabens identisch mit dem "gew. Terrain (2020)". d) Im Bereich der Nordfassade ist also das Terrain durch sichtbare Auffüllung verändert worden. Für die Messung der Gebäudehöhe an der Nordfassade ist demnach das Niveau massgebend, wie es für das Baugrundstück aus dem Verlauf des umgebenden natürlichen Geländes abzulesen ist. 4. Massgebendes Terrain