Das Gemeindebaureglement der Stadt Langenthal wurde noch nicht an die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) angepasst. Zur Bestimmung des massgebenden Terrains ist daher Art. 97 aBauV massgebend (Art. 34 Abs. 2 BMBV). Zu messen ist demnach grundsätzlich vom gewachsenen Boden, d.h. vom natürlichen Terrain, wie es vor Baubeginn besteht (Art. 97 Abs. 1 aBauV). Bei Abgrabungen im Hinblick auf das Bauvorhaben ist vom abgegrabenen fertigen Terrain aus zu messen (Art. 97 Abs. 3 aBauV).