a) Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass die zulässige Gebäudehöhe nicht eingehalten sei. Auf dem Projektplan "Schnitte / Fassaden"9 sei bei der Nordfassade das massgebende Terrain falsch eingezeichnet. Die zur Messung der Gebäudehöhe relevante Höhe der Oberkante des Dachsparrens sei auf den Fassadenplänen nicht eingetragen. Nach den Berechnungen der Beschwerdeführer betrage die Gebäudehöhe an der Nordfassade 7,68 m und übersteige somit das zulässige Mass.