Mit Gesamtbauentscheid vom 21. Dezember 2020 erteilte die Stadt Langenthal die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands. Die Einsprache wies sie ab. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 15. Januar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 21. Dezember 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen geltend, dass das Bauvorhaben bei korrekter Berechnungsweise die zulässige Gebäudehöhe überschreite.