W2/C und im Bereich des Baulinienplans Nr. 3. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 beantragten die Bewilligung einer Ausnahme vom vorgeschriebenen Strassenabstand für die geplante Versickerungsmulde. Am 4. September 2020 reichten sie eine Projektänderung ein betreffend Ersatz der bestehenden 1/10 BVD 110/2021/14 Gasheizung mit einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe und Änderung der Fassadenfarbe. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführer gemeinsam mit weiteren Personen Einsprache.