3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 8517.50 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. Einen allfälligen Überschuss von bereits bezahlten Gebühren hat das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne der Beschwerdegegnerin innert 30 Tagen ab Rechtskraft vorliegenden Entscheids auszuzahlen. 4. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 1721.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.