1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 21. Juli 2021 wird aufgehoben und dem Baugesuch des Beschwerdegegners vom 15. Oktober 2020 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1400.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.