a) Mit genereller Baubewilligung vom 5. April 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne der Beschwerdegegnerin auf Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. I.________ vor allem die Lage und Erschliessung zweier Wohnhäuser mit gemeinsamer Einstellhalle. Die beiden Gebäude wiesen dieselben Masse auf und hatten dieselbe Ausrichtung. Die Nord- und Südfassaden waren 11.50 m lang, die Ost- und Westfassaden 13.26 m. Mit Baugesuch vom 15. Oktober 2020 beantragte die Beschwerdegegnerin die Bewilligung eines Bauvorhabens auf der mittlerweile von Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. I.________ abparzellierten Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. H.___