3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten sowie die Akten zur generellen Baubewilligung vom 5. April 2018 (bbew 43/2017) ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. September 2021 die Bestätigung der Baubewilligung. Die Gemeinde Port nahm zur Beschwerde Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt mit Stellungnahme vom 23. September 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.