2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 12. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 21. Juli 2021. Sie macht insbesondere geltend, das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne habe die besonnte Längsseite unzulässigerweise auf der Westseite des Bauvorhabens festgelegt. Der grosse Grenzabstand müsse gemäss Gemeindebaureglement jedoch auf der Südseite sein. Der grosse Grenzabstand auf der Südseite