I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Oktober 2020 beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne ein Baugesuch ein für den Neubau eines 3-Familienhauses mit Einstellhalle auf Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 21. Juli 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.