a) Zusammenfassend steht fest, dass die Einstellhalle von Beginn an ohne Trennwand geplant war. Die Zahl von 148 Abstellplätzen befindet sich im zulässigen Rahmen von Art. 51 Abs. 2 BauV. Der L.________weg ist übersichtlich und genügt mit seiner Breite von 5 Metern den Anforderungen an eine neue Erschliessungsanlage. Die Situation beim Anschluss der Gemeindestrasse an das übergeordnete Strassennetz ist zwar nicht ideal, aber auch nicht gefährlich. Eine Verbesserung der Situation ist gegebenenfalls durch die Gemeinde zu realisieren. Im Übrigen entspricht bereits die H.________gasse für sich allein betrachtet den Anforderungen an eine genügende Erschliessung.