Sollte sich nach der Realisierung des Bauvorhabens zeigen, dass Verkehrslenkungsmassnahmen auf dem I.________weg erforderlich sind (bspw. Tempo 30 oder Einbahnregime), wäre es Sache der Gemeinde, die entsprechenden Massnahmen anzuordnen. Ebenso wäre es an ihr, gegebenenfalls für eine Sanierung der Einmündungen des I.________weges und der Q.________strasse in die K.________strasse zu sorgen.