Allein der Umstand, dass keine Idealerschliessung vorliegt, heisst noch nicht, dass die Verkehrssicherheit auf einer bestehenden Zufahrt nicht hinreichend gewährleistet ist. Es ist notorisch, dass zahlreiche bestehenden Strassenkreuzungen oder Einmündungen öffentlicher Strassen den heute geltenden Vorschriften und Normen nicht mehr vollumfänglich entsprechen.