Da die Fahrbahnbreite des I.________wegs den Anforderungen an eine neue Zufahrt entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Verkehrssicherheit auf dieser geraden und übersichtlichen Strasse gewährleistet bleibt. Aufgrund seiner Breite von rund 5 Metern dürften sich Bewegungsfälle zwischen einem Personenwagen und einem Fahrrad oder einer Fussgängerin bzw. einem Fussgänger grundsätzlich gefahrlos abwickeln lassen, ebenso Begegnungsfälle zwischen zwei Personenwagen.16 Die Anforderungen von Art. 5 BauV an eine bestehende Erschliessungsanlage sind deshalb grundsätzlich erfüllt.