I.________weg erschlossenen Parkplätze und damit einer entsprechenden Vervielfachung es heutigen Verkehrs entspreche. Massnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem I.________weg (Einbahnregime, Tempo-30-Zone) oder im Einmündungsbereich in die K.________strasse (Verkürzung einer Betonmauer um rund vierzig Zentimeter) würden nicht Gegenstand des Baugesuchs bilden, weshalb der I.________weg im Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens keine genügende Erschliessung darstelle. Der angefochtene Entscheid 7 Projektplan Baueingabe Untergeschoss vom 24. Mai 2018 (Plan Nr. 1319/102), vom Regierungsstatthalteramt