b) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das ursprünglich bewilligte Projekt habe insbesondere eine Abtrennung der Einstellhalle vorgesehen, so dass 42 Einstellhallenplätze von Norden her (H.________gasse) und 42 Einstellplätzen von Süden her (I.________weg) erschlossen worden seien. Mit der Projektänderung werde die Anzahl Einstellhallenplätze von 84 auf 127 erhöht. Neu solle die Einstellhalle zudem durchgängig sein mit der Folge, dass der gesamte Verkehr über den I.________weg abgewickelt werden könne. Das Fahrtenpotential auf dem I.________weg erhöhe sich damit von 42 auf 127 zusätzliche Fahrzeuge, was einer Verdreifachung entspreche.