Bewilligt wurden auch die beiden Strassenanschlüsse an die H.________gasse und an den I.________weg. Streitgegenstand bilden kann somit im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig die von der Vorinstanz bewilligte nachträgliche Projektänderung.4 Diese umfasst eine Änderung der Grundrisse und Fassaden der Gebäude B, H, I und K sowie eine Erweiterung der Einstellhalle. Vorgesehen ist insbesondere eine Erhöhung der Zahl der Autoabstellplätze von 100 auf 148, davon 127 in der Einstellhalle.