Strassenanschlüsse sind sowohl an die H.________gasse als auch an den I.________weg vorgesehen. Insbesondere gibt es sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite der Überbauung eine Ein- und Ausfahrt in die Einstellhalle. Geplant waren ursprünglich 72 Wohnungen sowie 100 Autoabstellplätze, davon 84 in der Einstellhalle. Für dieses Bauvorhaben liegt eine rechtskräftige Baubewilligung vor; diese kann im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden. Geprüft und bejaht wurde seinerzeit insbesondere die genügende Erschliessung des ursprünglichen Bauprojekts. Bewilligt wurden auch die beiden Strassenanschlüsse an die H.________gasse und an den I.________weg.