4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten sowie die gestempelten Pläne ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau, die Gemeinde Lotzwil sowie die Beschwerdegegnerin beantragen allesamt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtentscheides vom 19. Juli 2021. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen