3. Gegen den Gesamtentscheid vom 19. Juli 2021 reichten die Beschwerdeführenden am 17. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 19. Juli 2021 sei aufzuheben und dem Vorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei ungenügend erschlossen und die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz sei unvollständig.