2. Am 18. September 2020 bzw. am 10. Dezember 2020 reichte die Beschwerdegegnerin eine nachträgliche Projektänderung ein. Diese umfasste eine Änderung der Grundrisse und Fassaden der Gebäude B, H, I und K sowie eine Erweiterung der Einstellhalle. Vorgesehen ist insbesondere eine Erhöhung der Anzahl Wohnungen von 72 auf 79 und eine Erhöhung der Zahl der Autoabstellplätze von 100 auf 148, davon 127 in der Einstellhalle. Das Regierungsstatthalteramt liess die nachträgliche Projektänderung publizieren, worauf die Beschwerdeführenden Einsprache erhoben. Mit Gesamtentscheid vom 19. Juli 2021 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Projektänderung.