Gegen das Bauvorhaben gingen eine Einsprache der Kirchgemeinde sowie eine Kollektiveinsprache von vier Nachbarinnen und Nachbarn ein. Die jetzigen Beschwerdeführenden beteiligten sich nicht am Baubewilligungsverfahren, der Beschwerdeführer 11 meldete einzig Rechtsverwahrung an. Mit Gesamtentscheid vom 24. Oktober 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Bauvorhaben. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Auf Gesuch der Beschwerdegegnerin hin verlängerte das Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom 8. September 2021 die Geltungsdauer des Gesamtentscheides um zwei Jahre.