7/9 BVD 110/2021/145 von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte zudem geltend, die Abschreibungsverfügung beziehe sich nur auf das Baugesuch 2013-166, es sei daher nicht richtig, dass die Stellungnahme des AGR vom 21. Juni 2018 in Bezug auf das Bauvorhaben am neuen Standort in der angefochtenen Verfügung in Rechnung gestellt werde.