Zudem kann die Gemeinde für das Einholen der Mitberichte CHF 200.-- und für das Abfassen der Baupublikation CHF 50.-- verlangen. Nicht verrechnen kann sie den darüber hinausgehenden Aufwand. Dies mangels gesetzlicher Grundlage bzw. da sie den Aufwand bei der Suche nach einem Ersatzstandort nicht im Rahmen ihrer Verpflichtungen im Bauverfahren geleistet hat. f) Zusammengefasst kann die Gemeinde für die Publikation und die Amts- und Fachberichte total CHF 1814.-- , die Stellungnahmen des AGR total CHF 400.-- und für ihren eigenen Aufwand total CHF 1250.-- verlangen. Der von ihr geforderte Betrag wird damit von CHF 4114.-- auf CHF 3464.-- gekürzt. 4. Weitere Vorbringen