Weiter sieht das Gebührenreglement nur eine Gebühr für die Baubewilligung für kleine Baugesuche vor, es fehlt insbesondere die Entscheidgebühr für ordentliche Baubewilligungen bzw. Abschreibungsgebühren: Die Gemeinde hat die gesetzlichen Grundlagen nicht angepasst, nachdem ihr die volle Bewilligungskompetenz übertragen worden ist. Sie kann im vorliegenden ordentlichen Baugesuchsverfahren den ihr entstandenen Aufwand gestützt auf die Position für die formelle und materielle Prüfung verrechnen. Die materielle Vorprüfung war vorliegend aufwändig, da die Gemeinde das AGR miteineinbezogen hat und half, dessen Anforderungen umzusetzen. Hier rechtfertigt sich die Maximalgebühr von CHF 1000.--.