Wenn die Positionen 5.102, 5.103 und 5.111 zusammengerechnet würden, entstehe ein «Spielraum» von CHF 2100.--. Die in der angefochtenen Verfügung verlangten Beträge für «formelle, materielle Prüfung Baugesuch», «Behandlung in der Bau- und Planungskommission» und «Gebühr Abschreibungsverfügung» ergäben zusammen CHF 1700.-- und bewegten sich innerhalb dieses Spielraums. Die verfügten Gebühren könnten entsprechend dem Gebührenreglement plausibilisiert werden und seien angebracht. Insbesondere die CHF 1900.-- gemeindeinterne Gebühren seien für das im 2013 eingeleitete Verfahren angemessen angesichts der komplexen Lage und der vielen Abklärungen und Besprechungen.