Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 16. September 2021 aus, es seien nicht zu viele Mitberichte eingeholt worden, da im Zug eines Baubewilligungsverfahrens die betroffenen Amtsund Fachstellen anzuhören seien. Nicht alle in der Abschreibungsverfügung aufgeführten Positionen/Ziffern seien namentlich im Gebührenreglement enthalten, hätten sich aber 5/9 BVD 110/2021/145