Sie hätten zudem das vom Amt für Naturgefahren benötigte Gefahrengutachten und einen Energienachweis einholen und bezahlen müssen. Ausserdem seien neu auch für einen Fachbericht Brandschutz Gebühren im Umfang von CHF 100.-- erhoben worden, die 2018 nicht aufgeführt waren. Der Beschwerdeführer moniert, das Amt für Naturgefahren habe ihm am 12. März 2014 mitgeteilt, das Projekt sei aus ihrer Sicht im betroffenen Gefahrengebiet nicht bewilligungsfähig. Am 13. März 2014 habe er der Bauverwaltung Saanen per Mail mitgeteilt, dass er diverse offene Fragen beantwortet haben wolle und er das Projekt möglicherweise abbrechen müsse.