In der angefochtenen Abschreibungsverfügung vom 8. Juli 2021 seien neu Kosten in Höhe von CHF 4114.-- verfügt worden, wobei ausser einer weiteren Stellungnahme des AGR im Umfang von CHF 200.-- keine neuen Kosten ersichtlich seien. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte präzisiert, die Bearbeitungsgebühren der Baubewilligungsbehörde, die im Jahr 2018 noch CHF 200.- betragen hätten, würden neu CHF 1900.-- (150+200+1200+350) betragen. Sie hätten zudem das vom Amt für Naturgefahren benötigte Gefahrengutachten und einen Energienachweis einholen und bezahlen müssen.