Pro Mitbericht kann die Gemeinde zudem zwischen CHF 20.-- und 50.-- verlangen (Ziffer 5.105). Weiter sieht das Reglement für die Erteilung der Baubewilligung für kleine Baugesuche eine Gebühr von CHF 20.-- bis CHF 300.-- (Ziffer 5.111) und für die Antragstellung an die Bewilligungsbehörde eine solche von CHF 50.-- bis 1000.-- (Ziffer 5.112) vor. 3. Verfahrenskosten im vorliegenden Fall a) In der ersten auf Verlangen des Beschwerdeführers aufgehobenen Abschreibungsverfügung vom 24. Mai 2018, verlangte die Gemeinde die folgenden Kosten im Umfang von total CHF 2114.--: