Für die Entgegennahme sowie die formelle und materielle Prüfung eines ordentlichen Baugesuchs sieht das Gebührenreglement vor, dass zwischen CHF 50.-- und CHF 1000.-- verrechnet werden können (Ziffer 5.102). Für das Abfassen der Baupublikation bzw. die schriftliche Mitteilung an betroffene Nachbarn sieht das GebR eine Gebühr von CHF 20.-- bis 100.-- vor (Ziffer 5.103). Pro Mitbericht kann die Gemeinde zudem zwischen CHF 20.-- und 50.-- verlangen (Ziffer 5.105).