b) Die Gemeinde Saanen hat gestützt auf Art. 69 Abs. 4 Bst. a BauG i.V.m. Art. 51 Abs. 3 BewD ein Gebührenreglement11 (nachfolgend GebR) erlassen. Gemäss den allgemeinen Bestimmungen des GebR schuldet Gebühren, wer Dienstleistungen der Gemeinde in Anspruch nimmt (Ziffer 1.1). Wenn Minimal- und Maximalgebühren vorgesehen sind, so ist den Verhältnissen des einzelnen Falles (Zeit- und Arbeitsaufwand, Bedeutung des Geschäfts usw.) Rechnung zu tragen (Ziffer 1.2 Abs. 1). Für die Entgegennahme sowie die formelle und materielle Prüfung eines ordentlichen Baugesuchs sieht das Gebührenreglement vor, dass zwischen CHF 50.-- und CHF 1000.-- verrechnet werden können (Ziffer 5.102).