8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, beteiligte die Ehefrau von Amtes wegen am Verfahren, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte schloss sich in ihrer Eingabe vom 14. September 2021 der Beschwerde ihres Mannes vollumfänglich an. Die Gemeinde beantragte in ihrer Stellungnahme vom 16. September 2021 die Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 22. November 2021 nahmen der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte nochmals Stellung. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen