7. Mit Abschreibungsverfügung vom 8. Juli 2021 schrieb die Gemeinde das Baugesuch ab und auferlegte dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau Gebühren im Umfang von CHF 4114.--. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 10. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt insbesondere die Anpassung der Gebühren der Abschreibungsverfügung vom 8. Juli 2021.