5. Am 12. Mai 2018 reichten der Beschwerdeführer und seine Frau ein Schreiben und Pläne für einen Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohnungen, Technik und Garagen im EG sowie Autoabstellplätzen auf den Parzellen Saanen Grundbuchblatt Nr. G.________ und einem Teilstück von Nr. A.________ ein, welches die Gemeinde als Bauvoranfrage (Nr. 2018v050) entgegennahm. Diese Parzellen befinden sich im Eigentum der Gemeinde und liegen ebenfalls in der Landwirtschaftszone. Die Gemeinde schrieb das erste Baugesuch Nr. 2013-166 am 24. Mai 2 Baugesuchsvorakten Beilage 19 f. 3 Vgl. Baugesuchsvorakten Beilage 52