4. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Massnahmen suchte die Gemeinde zusammen mit den Baugesuchstellenden einen Ersatzstandort bzw. prüfte einen Landabtausch mit der Gemeinde. Mit Schreiben vom 21. März 2017 bat die Gemeinde den Beschwerdeführer und seine Frau, bis 21. April 2017 mitzuteilen, ob sie das Baugesuch zurückziehen möchten, da das Vorhaben aufgrund seiner Lage in der roten Gefahrenzone nicht bewilligt werden könne. Mit Schreiben vom 20. April 2017 teilte der Beschwerdeführer mit, sie würden in den nächsten Monaten ein angepasstes Projekt auf einer anderen Landwirtschaftsfläche vorlegen.