2. Die Gemeinde liess das Projekt am 25. März und 21. April 2014 publizieren.3 Am 22. April 2014 reichten der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte überarbeitete Pläne, ein neues Baugesuchsformular, ein Gesuch um Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24c RPG sowie Berechnungen zur BGF ein. Gemäss Schreiben vom 7. Mai 2014 stimmte die Gemeinde dem Projekt aus gestalterischer Sicht zu, vorbehältlich der Zustimmung des AGR, welches eine flachere Stützmauer verlangte. Die Gemeinde verwies darauf, dass die Prüfung des Baugesuchs noch nicht vollständig erfolgt sei. Die abschliessende Prüfung erfolge nach Vorliegen sämtlicher Nebenbewilligungen.