Der Beschwerdeführer und seine von Amtes wegen am Verfahren beteiligte Ehefrau reichten am 12. November 2013 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch (Nr. 2013-166) für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Stall und den Neubau eines Wohnhauses ein. Mit Schreiben vom 19. November 2013 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte auf, das Projekt zu überarbeiten, insbesondere, da es gestalterisch nicht überzeuge. Nach Überarbeitung der Pläne monierte die Gemeinde mit Schreiben vom 16. Januar 2014 noch einige offene Punkte, stimmte dem Projekt jedoch grundsätzlich zu und stellte die Eröffnung des